Die Anwendung von Leichter Sprache ist ein Grundrecht in der Inklusion.
Sprache gehört auf allen Ebenen von Schule, Berufsausbildung und Arbeitsleben zu den grundlegenden Kompetenzanforderungen. Erwachsene mit besonderem Förderbedarf im Lernen benötigen zur umfassenden Teilhabe am Arbeitsleben sowie im gesellschaftlichen Kontext weitergehender Förderungen. Diese Förderung muss zumindest partiell in Leichter Sprache erfolgen, damit auch komplexe Inhalte verstanden werden.
Leichte Sprache ist somit der Schlüssel für eine gesellschaftliche und berufliche Teilhabe. Ohne Leichte Sprache sind für einen weiten Personenkreis Verständigungsprobleme nicht lösbar.
Aktuelles:
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)