Die Anwendung von Leichter Sprache in ein Grundrecht in der Inklusion. Der LWL stellt hierzu fest:“ Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen können. Aber es gibt viele Hindernisse. Für Rollstuhl-Fahrer sind Treppen ein Hindernis. Für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten ist die schwere Sprache ein Hindernis.
“Sprache gehört auf allen Ebenen von Schule, Berufsausbildung und Arbeitsleben zu den grundlegenden Kompetenzanforderungen. Gleichwohl zeigen etwa die PISA-Ergebnisse oder die Studie LEO-Level-One der Universität Hamburg, dass Schülerinnen und Schüler ebenso wie Auszubildende oder Erwachsene im Arbeitsleben sowie im gesellschaftlichen Kontext weitergehender Förderung bedürfen. Diese Förderung muss zumindest partiell in Leichter Sprache erfolgen, damit auch komplexe Inhalte verstandenwerden.
Hinzu kommt die Relevanz der Informationsübermittlung zahlreicher Inhalte für einen wachsenden Anteil älterer Menschen in verschiedensten Lebenssituationen.
Leichte Sprache ist somit der Schlüssel für eine gesellschaftliche und berufliche Teilhabe. Ohne Leichte Sprache sind für einen weiten Personenkreis Verständigungsprobleme nicht lösbar.
Zielgruppen:
Menschen mit Lernbehinderungen, Menschen mit geistigen Einschränkungen, partielle Gruppen älterer Menschen, partielle Gruppen von Migranten und Flüchtlingen
Rechtliche Grundlagen und Programme:
„Die Bundesregierung startete 2011 die Dachkampagne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und beschloss den Nationalen Aktionsplan. Inklusion als zentraler Gedanke der UN-Konvention ist ein Thema, das die gesamte Gesellschaft angeht.“ (BMAS)
Verordnung zur Schaffungbarrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)